Immobilienrecht

Einen wesentlichen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit stellt das Immobilienrecht dar.

Seit vielen Jahren beraten und vertreten wir Eigentümer und Hausverwaltungen in allen Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrechtes.

Wir begleiten rechtsberatend Grundstückstransaktionen jeder Art. Bei streitigen Auseinandersetzungen ist unsere Kanzlei häufig mit den rechtlichen Folgen von fehlgeschlagenen Grundstücks- oder Wohnungskäufen befasst.

Auf dem Gebiet des privaten Bau- und Architektenrechtes betreuen wir unsere Mandanten hinsichtlich der Durchsetzung und der Abwehr von Vergütungs- und Gewährleistungsansprüchen und kümmern uns im Vorfeld um eine optimierte Vertragsgestaltung.