Rechtsgebiete
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften und Arbeitnehmern, von der Vertragsgestaltung über die Trennung bis zum Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Dr. Bente ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Auf einen Blick
- Eine Kündigungsschutzklage muss binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 KSchG).
- Beratung bei Kündigung, Abfindung, Aufhebungs- und Geschäftsführerverträgen.
- Vertretung vor den Berliner Arbeitsgerichten und im Trennungsmanagement.
- Beratung auf Deutsch, Englisch und Spanisch.
Unsere Leistungen
Kündigung & Kündigungsschutz
Prüfung der Kündigung, Kündigungsschutzklage und Verhandlung über eine Abfindung, fristgerecht innerhalb der drei Wochen.
Aufhebungsverträge
Gestaltung und Prüfung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, auch mit Blick auf das Arbeitslosengeld.
Geschäftsführerverträge
Anstellung, Vergütung, Haftung und Trennung von Geschäftsführern und leitenden Angestellten.
Prozessvertretung
Vertretung vor dem Arbeitsgericht, für Arbeitgeber wie für Führungskräfte.
So gehen wir vor
Im Arbeitsrecht entscheidet das Tempo. Wer eine Kündigung erhält, hat nur drei Wochen Zeit, um sich zu wehren. Wir klären Ihre Lage schnell, sagen Ihnen offen, wie Ihre Chancen stehen, und handeln innerhalb dieser Frist.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht begleitet Dr. Bente seit Jahren Arbeitgeber und Führungskräfte. Ist eine Einigung sinnvoller als ein Streit, verhandeln wir sie; andernfalls vertreten wir Sie konsequent vor Gericht.
Häufige Fragen
-
Handeln Sie schnell. Wird Ihnen die Kündigung in der Firma ausgehändigt oder liegt sie im Briefkasten, gilt sie regelmäßig als zugegangen. Ab Zugang läuft die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Lassen Sie die Kündigung prüfen, bevor diese Frist abläuft.
-
Einen automatischen Anspruch gibt es meist nicht, aber eine Abfindung ist häufig das Ergebnis einer Kündigungsschutzklage oder einer Verhandlung. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Einzelfall ab.
-
Beide. Ein Schwerpunkt liegt auf der Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, etwa bei Geschäftsführerverträgen und Trennungen.