Auf einen Blick

  • Eine Erbschaft kann nur innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis ausgeschlagen werden (§ 1944 BGB).
  • Beratung zu Testament, Erbvertrag und Pflichtteil.
  • Vertretung in Erbengemeinschaften und bei der Nachlassauseinandersetzung.

Unsere Leistungen

Testament & Erbvertrag

Gestaltung letztwilliger Verfügungen, die Ihren Willen klar und rechtssicher abbilden.

Pflichtteil

Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.

Erbengemeinschaft

Vertretung bei der Auseinandersetzung und Vermittlung zwischen Miterben.

Nachlassabwicklung

Erbschein, Nachlassverzeichnis und die geordnete Abwicklung des Nachlasses.

So gehen wir vor

Erbrecht hat zwei Seiten: die vorausschauende Gestaltung zu Lebzeiten und die Begleitung, wenn der Erbfall eingetreten ist. In beiden Fällen geht es darum, Streit gar nicht erst entstehen zu lassen, durch klare und durchdachte Regelungen.

In der Erbengemeinschaft entsteht Streit oft dort, wo niemand den Überblick behält. Wir vertreten Sie bei der Auseinandersetzung und suchen, wo es möglich ist, eine Lösung ohne langes Verfahren.

Häufige Fragen

  • In der Regel innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Berufung. Die Frist ist kurz; bei einem möglicherweise überschuldeten Nachlass sollten Sie sich rasch beraten lassen.

  • Das hängt vom Nachlass ab. Bei geringen Bankguthaben verlangen Banken teils keinen Erbschein. Bei höheren Werten oder Immobilien brauchen Erben regelmäßig einen Nachweis; fehlt ein ausreichender Nachweis, muss häufig ein Erbschein beantragt werden.

  • Eine Pflicht dazu gibt es in Deutschland nicht. Ein Testament ist aber oft sinnvoll, weil der überlebende Ehegatte gesetzlich nicht automatisch Alleinerbe wird, sondern je nach Familie neben Kindern oder weiteren Verwandten erbt. Wenn das nicht gewollt ist, sollten Sie sich beraten lassen.

  • Klare Regelungen zu Lebzeiten beugen Streit am wirksamsten vor. Ist der Erbfall eingetreten, helfen eine geordnete Auseinandersetzung und, wo nötig, eine Vermittlung zwischen den Miterben. Wir begleiten beides.

  • Nahe Angehörige haben auch bei einer Enterbung häufig einen Pflichtteilsanspruch in Geld. Ob und in welcher Höhe, hängt vom Einzelfall ab.

Sprechen wir über Ihren Fall.

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns in der Regel am nächsten Werktag, vertraulich und unverbindlich.