Auf einen Blick

  • Das Eigentum an einer Immobilie geht erst mit der Eintragung im Grundbuch über (§ 873 BGB).
  • Beratung bei Kauf, Verkauf und Abwicklung von Immobilien.
  • Grundstücks-, Nachbar- und Grundbuchrecht.

Unsere Leistungen

Kaufvertragsgestaltung

Entwurf und Prüfung von Immobilienkaufverträgen, sicher und ausgewogen.

Abwicklung

Begleitung von der Auflassung über die Kaufpreiszahlung bis zur Eigentumsumschreibung.

Grundstücksrecht

Dienstbarkeiten, Wegerechte, Belastungen und Fragen des Grundbuchs.

Nachbarrecht

Grenzbebauung, Überbau, Immissionen und Streit zwischen Nachbarn.

So gehen wir vor

Beim Immobilienkauf geht es um große Werte und um Details, die erst Jahre später zum Problem werden. Wir sorgen dafür, dass der Vertrag hält und die Abwicklung sicher läuft, von der ersten Prüfung bis zur Eintragung im Grundbuch.

Kommt es doch zum Streit, etwa über Mängel, die Abwicklung oder das Nachbarrecht, vertreten wir Ihre Interessen konsequent, außergerichtlich wie vor Gericht.

Häufige Fragen

  • Erst mit der Eintragung im Grundbuch werden Sie Eigentümer, nicht schon mit dem Kaufvertrag oder der Kaufpreiszahlung. Bis dahin sichert in der Regel eine Vormerkung im Grundbuch Ihre Position.

  • Ja. Im Entwurf stehen oft Regelungen zu Fälligkeit, Gewährleistung und Übergabe, die später über viel Geld entscheiden. Eine Prüfung vor dem Termin ist fast immer günstiger als ein späterer Streit.

  • Bei Überbau, Grenzbebauung oder Immissionen kommt es auf Fristen und die genaue Rechtslage an. Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen sie durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab.

Sprechen wir über Ihren Fall.

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns in der Regel am nächsten Werktag, vertraulich und unverbindlich.