Rechtsgebiete
Immobilien- und Grundstücksrecht in Berlin
Rund um die Immobilie: von der Gestaltung und Abwicklung des Kaufvertrags bis zu Fragen des Grundstücks- und Nachbarrechts.
Auf einen Blick
- Das Eigentum an einer Immobilie geht erst mit der Eintragung im Grundbuch über (§ 873 BGB).
- Beratung bei Kauf, Verkauf und Abwicklung von Immobilien.
- Grundstücks-, Nachbar- und Grundbuchrecht.
Unsere Leistungen
Kaufvertragsgestaltung
Entwurf und Prüfung von Immobilienkaufverträgen, sicher und ausgewogen.
Abwicklung
Begleitung von der Auflassung über die Kaufpreiszahlung bis zur Eigentumsumschreibung.
Grundstücksrecht
Dienstbarkeiten, Wegerechte, Belastungen und Fragen des Grundbuchs.
Nachbarrecht
Grenzbebauung, Überbau, Immissionen und Streit zwischen Nachbarn.
So gehen wir vor
Beim Immobilienkauf geht es um große Werte und um Details, die erst Jahre später zum Problem werden. Wir sorgen dafür, dass der Vertrag hält und die Abwicklung sicher läuft, von der ersten Prüfung bis zur Eintragung im Grundbuch.
Kommt es doch zum Streit, etwa über Mängel, die Abwicklung oder das Nachbarrecht, vertreten wir Ihre Interessen konsequent, außergerichtlich wie vor Gericht.
Häufige Fragen
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Erst mit der Eintragung im Grundbuch werden Sie Eigentümer, nicht schon mit dem Kaufvertrag oder der Kaufpreiszahlung. Bis dahin sichert in der Regel eine Vormerkung im Grundbuch Ihre Position.
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Ja. Im Entwurf stehen oft Regelungen zu Fälligkeit, Gewährleistung und Übergabe, die später über viel Geld entscheiden. Eine Prüfung vor dem Termin ist fast immer günstiger als ein späterer Streit.
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Bei Überbau, Grenzbebauung oder Immissionen kommt es auf Fristen und die genaue Rechtslage an. Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen sie durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab.