Auf einen Blick

  • Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 BGB).
  • Beratung zu Mieterhöhung, Eigenbedarf, Mängeln und Kündigung.
  • Gewerbe- und Wohnraummietrecht sowie WEG-Recht aus einer Hand.
  • Vertretung in Räumungs-, Beschluss- und Betriebskostenstreitigkeiten.

Unsere Leistungen

Gewerbemietrecht

Gestaltung und Prüfung von Gewerbemietverträgen, Nachträgen und Übergaben.

Wohnraummietrecht

Mieterhöhung, Eigenbedarf, Mängel und Kündigung, für Vermieter wie für Mieter.

WEG-Recht

Beschlussanfechtung, Hausgeld und Fragen rund um die Eigentümergemeinschaft.

Betriebskosten

Prüfung und Durchsetzung oder Abwehr von Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen.

So gehen wir vor

Mietstreitigkeiten kosten Geld und Nerven, und sie enden oft besser, wenn man früh die Rechtslage kennt. Wir prüfen Verträge und Abrechnungen genau, sagen Ihnen klar, was durchsetzbar ist, und wählen den Weg, der Ihr Ziel am schnellsten erreicht.

Kathleen Meier berät seit vielen Jahren im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Sie verbindet die genaue Vertragsarbeit mit der Erfahrung aus zahlreichen Verfahren vor den Berliner Gerichten.

Häufige Fragen

  • Lassen Sie die Abrechnung prüfen. Der Vermieter muss sie innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen; nach Fristablauf sind Nachforderungen meist ausgeschlossen. Auch einzelne Posten lassen sich oft beanstanden.

  • Eigenbedarf muss konkret begründet sein und tatsächlich vorliegen. Ob die Kündigung wirksam ist und ob Ihnen ein Widerspruchsrecht zusteht, hängt vom Einzelfall ab und sollte geprüft werden.

  • Ja. Wir beraten zu Beschlüssen, Hausgeld und der Anfechtung von Beschlüssen sowie zu Streitigkeiten innerhalb der Gemeinschaft.

Sprechen wir über Ihren Fall.

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns in der Regel am nächsten Werktag, vertraulich und unverbindlich.