Auf einen Blick

  • Mängelansprüche bei Bauwerken verjähren in der Regel erst nach 5 Jahren (§ 634a BGB).
  • Beratung zu Bau- und Architektenverträgen nach BGB und VOB/B.
  • Durchsetzung und Abwehr von Vergütungs- und Nachtragsforderungen.
  • Begleitung bei Mängeln, Abnahme und Bauverzögerung.

Unsere Leistungen

Bauverträge

Gestaltung und Prüfung von Bau- und Generalunternehmerverträgen nach BGB und VOB/B.

Architektenrecht

Honorar, Leistungspflichten und Haftung von Architekten und Ingenieuren.

Mängelansprüche

Geltendmachung oder Abwehr von Mängelrechten, Nacherfüllung und Schadensersatz.

Vergütung & Nachträge

Streit um Werklohn, Nachträge und Abschlagszahlungen, durchsetzen oder abwehren.

So gehen wir vor

Am Bau treffen viele Beteiligte und große Summen aufeinander, und kleine Vertragsdetails entscheiden später über viel Geld. Wir prüfen Verträge, bevor sie unterschrieben werden, und setzen Ihre Ansprüche durch, wenn es zum Streit kommt.

Kathleen Meier berät zum privaten Bau- und Architektenrecht und verbindet die sorgfältige Vertragsarbeit mit der Durchsetzung vor Gericht.

Häufige Fragen

  • Bei Bauwerken verjähren Mängelansprüche regelmäßig erst nach fünf Jahren ab Abnahme. Wichtig ist, Mängel frühzeitig und beweissicher zu rügen; dabei unterstützen wir Sie.

  • Ja. Die meisten Baustreitigkeiten lassen sich auf unklare oder nachteilige Vertragsklauseln zurückführen. Eine Prüfung vor der Unterschrift ist fast immer günstiger als ein späterer Prozess.

  • Beide Seiten: private Bauherren ebenso wie Bauunternehmen, Architekten und Planer.

Sprechen wir über Ihren Fall.

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns in der Regel am nächsten Werktag, vertraulich und unverbindlich.