Rechtsgebiete
Bau- und Architektenrecht in Berlin
Privates Baurecht und Architektenrecht, am Bau und danach: Bau- und Architektenverträge, Vergütungs- und Mängelfragen sowie die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.
Auf einen Blick
- Mängelansprüche bei Bauwerken verjähren in der Regel erst nach 5 Jahren (§ 634a BGB).
- Beratung zu Bau- und Architektenverträgen nach BGB und VOB/B.
- Durchsetzung und Abwehr von Vergütungs- und Nachtragsforderungen.
- Begleitung bei Mängeln, Abnahme und Bauverzögerung.
Unsere Leistungen
Bauverträge
Gestaltung und Prüfung von Bau- und Generalunternehmerverträgen nach BGB und VOB/B.
Architektenrecht
Honorar, Leistungspflichten und Haftung von Architekten und Ingenieuren.
Mängelansprüche
Geltendmachung oder Abwehr von Mängelrechten, Nacherfüllung und Schadensersatz.
Vergütung & Nachträge
Streit um Werklohn, Nachträge und Abschlagszahlungen, durchsetzen oder abwehren.
So gehen wir vor
Am Bau treffen viele Beteiligte und große Summen aufeinander, und kleine Vertragsdetails entscheiden später über viel Geld. Wir prüfen Verträge, bevor sie unterschrieben werden, und setzen Ihre Ansprüche durch, wenn es zum Streit kommt.
Kathleen Meier berät zum privaten Bau- und Architektenrecht und verbindet die sorgfältige Vertragsarbeit mit der Durchsetzung vor Gericht.
Häufige Fragen
-
Bei Bauwerken verjähren Mängelansprüche regelmäßig erst nach fünf Jahren ab Abnahme. Wichtig ist, Mängel frühzeitig und beweissicher zu rügen; dabei unterstützen wir Sie.
-
Ja. Die meisten Baustreitigkeiten lassen sich auf unklare oder nachteilige Vertragsklauseln zurückführen. Eine Prüfung vor der Unterschrift ist fast immer günstiger als ein späterer Prozess.
-
Beide Seiten: private Bauherren ebenso wie Bauunternehmen, Architekten und Planer.