Auf einen Blick

  • Beratung zu Aufenthaltstiteln, Niederlassungserlaubnis und Visum.
  • Unterstützung im Verfahren mit der Ausländerbehörde.
  • Auch für Arbeitgeber: Beschäftigung ausländischer Fachkräfte.
  • Beratung auf Deutsch, Englisch und Spanisch.

Unsere Leistungen

Aufenthaltstitel

Antrag, Verlängerung und Wechsel von Aufenthaltserlaubnissen für unterschiedliche Zwecke.

Niederlassungserlaubnis

Der Weg zum unbefristeten Aufenthalt: Voraussetzungen und Antrag.

Visum & Einreise

Beratung zu Visumverfahren, Verpflichtungserklärung und Familiennachzug.

Fachkräfte

Beratung von Arbeitgebern bei der Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter.

So gehen wir vor

Im Migrationsrecht entscheiden Fristen und Formalien, und oft geht es um die Lebensplanung ganzer Familien. Wir erklären verständlich, welche Wege offenstehen, und begleiten Sie durch das Verfahren mit der Behörde.

Dr. Bente berät international und mehrsprachig; gerade für Mandanten aus dem Ausland ist die Beratung auf Englisch und Spanisch möglich.

Häufige Fragen

  • Stellen Sie den Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf bei der Ausländerbehörde. Wird der Antrag vor Fristablauf gestellt, gilt der Aufenthalt in der Regel als fortbestehend, bis entschieden ist.

  • Ja. Dr. Bente berät auf Deutsch, Englisch und Spanisch; internationale Mandantinnen und Mandanten sind ausdrücklich willkommen.

  • Ja. Wir beraten Unternehmen, die ausländische Fachkräfte beschäftigen möchten, zu den aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Sprechen wir über Ihren Fall.

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns in der Regel am nächsten Werktag, vertraulich und unverbindlich.